BGH: Nur bei Ehegatten oder Lebenspartnern kann eine Stiefkindadoption erfolgen

Der Bundesgerichtshof hat am 08.02.2017 entschieden, dass ein Mitglied einer nicht ehelichen Lebensgemeinschaft ein Kind des Partners nicht annehmen kann und es somit ein gemeinschaftliches Kind wird, da gemäß § 1741 Abs. 2 BGB ein nicht Verheirateter ein Kind nur allein annehmen kann und das Verwandtschaftsverhältnis zum Vater bzw. Mutter mit der Annahme erlischt.

(BGH Beschluss vom 08.02.2017 Az.: XII ZB 586/15)